Die Kanzlei d.e.s.e.r.t.v.i.p. wurde gegründet, um Unternehmen bei der Sicherung technischer Schutzrechte nach dem Patentgesetz (PatG) zu begleiten. Unser Fokus liegt auf der präzisen Abbildung industrieller Erfindungen in formal einwandfreien Patentschriften – von der Recherche zum Stand der Technik bis zur Erteilung beim DPMA.
Wir arbeiten nach dem Grundsatz der vollständigen Offenbarung (§ 34 PatG) und legen Wert auf eine klare, rechtssichere Sprache in den Patentansprüchen. Jede Anmeldung wird auf ihre Einspruchsfestigkeit geprüft, bevor sie eingereicht wird. Für unsere Mandanten bedeutet das: kalkulierbare Verfahren, nachvollziehbare Fristen und eine Schutzstrategie, die auf das jeweilige Produktportfolio zugeschnitten ist.
Erwarteter Effekt ist ein messbarer Rückgang von Formfehlern in der Prüfungsphase und eine höhere Erfolgsquote bei der Erteilung. Gleichzeitig beraten wir zur Abgrenzung von Geschmacksmustern und Patenten, damit jedes Merkmal – ob technisch oder gestalterisch – im richtigen Schutzrecht landet.