Vertrauenspartner im gewerblichen Rechtsschutz

Unsere Mandanten schätzen die langjährige Zusammenarbeit mit spezialisierten Kanzleien und Prüfstellen. Die folgenden Institutionen und Unternehmen vertrauen auf unsere Expertise bei der Durchsetzung ihrer Schutzrechte nach dem Patentgesetz.

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Patentanwaltskanzlei

Münchner Patentkollektiv

Gemeinsame Vertretung in Einspruchsverfahren vor dem DPMA. Schwerpunkt: mechanische und elektrotechnische Erfindungen.

Industrieunternehmen

Bayerische Präzisionstechnik GmbH

Langfristige Betreuung des Designportfolios und strategische Anmeldung von Geschmacksmustern für Fertigungskomponenten.

Forschungseinrichtung

Fraunhofer-Institut für Werkzeugmaschinen

Beratung zur Patentierbarkeit von Fertigungsverfahren und Unterstützung bei der Erstellung von Prüfberichten nach § 34 PatG.

Rechtsberatung

Kanzlei Dr. Sauter & Kollegen

Gemeinsame Durchführung von Nichtigkeitsverfahren und strategische Prozessführung vor dem Bundespatentgericht.

Positionierung und Mandantenprofil

Patentanwälte für Ingenieurleistungen

Wir vertreten mittelständische Technologieunternehmen und Entwicklungsabteilungen bei der Sicherung gewerblicher Schutzrechte nach dem Patentgesetz. Unser Fokus liegt auf der präzisen Formulierung von Patentansprüchen für mechanische, elektrotechnische und softwaregestützte Erfindungen sowie auf der strategischen Begleitung von Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren vor dem DPMA und dem Bundespatentgericht.
⚖️

Patentanmeldung nach § 34 PatG

Formelle und materielle Prüfung der Anmeldeunterlagen: Beschreibung, Patentansprüche, Zeichnungen und Zusammenfassung. Wir erstellen die Anmeldung fristgerecht und prüfen die Neuheit sowie die erfinderische Tätigkeit nach §§ 1–4 PatG.

Erstanmeldung beim DPMA
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Schutz von Industriedesigns

Beratung zur Abgrenzung zwischen eingetragenem Geschmacksmuster und Gebrauchsmuster nach § 1 GebrMG. Wir prüfen, ob die äußere Form oder die technische Funktion schutzfähig ist und empfehlen die geeignete Schutzrechtskategorie.

Designschutzstrategie
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Einspruchsverfahren nach § 59 PatG

Vertretung im Einspruchsverfahren gegen erteilte Patente. Wir prüfen Einspruchsgründe wie fehlende Neuheit, mangelnde erfinderische Tätigkeit oder unzureichende Offenbarung und rechnen mit einer Bearbeitungsdauer von 12 bis 18 Monaten.

Frist: 9 Monate nach Erteilung
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Patentrecherche und Stand der Technik

Systematische Recherche in den Datenbanken des DPMA, des EPA und der WIPO. Wir identifizieren relevante Druckschriften und bewerten die Patentierbarkeit Ihrer Erfindung vor der Einreichung der Anmeldung.

Vorläufige Schutzfähigkeitsanalyse
🛡️

Verteidigung von Patenten

Rechtliche Begleitung bei Nichtigkeitsklagen und Verletzungsverfahren. Wir entwickeln eine Verteidigungsstrategie, die auf die konkreten Angriffe zugeschnitten ist, und vertreten Sie vor dem Bundespatentgericht und den Landgerichten.

Prozessvertretung
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Lizenzverträge und Technologietransfer

Gestaltung und Prüfung von Lizenzvereinbarungen für Patente und Gebrauchsmuster. Wir beraten zu angemessenen Lizenzgebühren, Exklusivitätsklauseln und den steuerlichen Rahmenbedingungen des Technologietransfers.

Vertragsrechtliche Begleitung

Auftrag und Verfahrensgrundsätze

Die Kanzlei d.e.s.e.r.t.v.i.p. wurde gegründet, um Unternehmen bei der Sicherung technischer Schutzrechte nach dem Patentgesetz (PatG) zu begleiten. Unser Fokus liegt auf der präzisen Abbildung industrieller Erfindungen in formal einwandfreien Patentschriften – von der Recherche zum Stand der Technik bis zur Erteilung beim DPMA.

Wir arbeiten nach dem Grundsatz der vollständigen Offenbarung (§ 34 PatG) und legen Wert auf eine klare, rechtssichere Sprache in den Patentansprüchen. Jede Anmeldung wird auf ihre Einspruchsfestigkeit geprüft, bevor sie eingereicht wird. Für unsere Mandanten bedeutet das: kalkulierbare Verfahren, nachvollziehbare Fristen und eine Schutzstrategie, die auf das jeweilige Produktportfolio zugeschnitten ist.

Erwarteter Effekt ist ein messbarer Rückgang von Formfehlern in der Prüfungsphase und eine höhere Erfolgsquote bei der Erteilung. Gleichzeitig beraten wir zur Abgrenzung von Geschmacksmustern und Patenten, damit jedes Merkmal – ob technisch oder gestalterisch – im richtigen Schutzrecht landet.

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