Gewerblicher Rechtsschutz

Patentanmeldung nach dem Patentgesetz

Formale Verfahren für Ingenieurpatente und Industriedesigns
§ 1 PatG – Technische Erfindungen sind patentfähig. § 2 PatG – Kein Schutz für Entdeckungen oder ästhetische Formschöpfungen.
Erstanmeldung

Prüfung der Patentfähigkeit nach §§ 3–5 PatG (Neuheit, erfinderische Tätigkeit, gewerbliche Anwendbarkeit). Einreichung der Patentschrift mit Zeichnungen und Ansprüchen beim DPMA.

Blick auf die Münchner Skyline mit Justizgebäude

Patentanwälte für gewerblichen Rechtsschutz

Fachkanzlei für Patentrecht und Industriedesign – München

d.e.s.e.r.t.v.i.p. ist eine auf das deutsche Patentgesetz (PatG) spezialisierte Sozietät mit Sitz in München. Wir vertreten mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Anmeldung, Prüfung und Verteidigung von technischen Patenten sowie beim Schutz eingetragener Designs nach dem Geschmacksmustergesetz.

Unser Team aus geprüften Patentanwälten und juristischen Fachkräften begleitet den gesamten Verfahrensweg – von der Neuheitsrecherche über die Erstellung der Patentschrift bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt. Wir arbeiten ausschließlich nach den formellen Vorgaben des PatG und der DPMA-Verfahrensordnung.

Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind mechanische und elektrotechnische Erfindungen, Verfahrenstechnik sowie der Schutz von Industriedesigns. Jede Mandatsbeziehung beginnt mit einer verbindlichen Schutzrechtsanalyse und einer klaren Kostenprognose.

  • Neuheitsrecherche und Patentrecherche nach § 3 PatG
  • Erstellung und Einreichung von Patentanmeldungen
  • Prüfungs- und Einspruchsverfahren vor dem DPMA
  • Eintragung von Geschmacksmustern und Designs
  • Verteidigung und Durchsetzung von Schutzrechten
  • Jährliche Überwachung von Fristen und Gebühren

Nächster Schritt

Schutzrecht jetzt sichern

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch zur Prüfung Ihrer technischen Erfindung oder Ihres Industriedesigns nach PatG. Wir analysieren den Stand der Technik und skizzieren das formelle Prüfverfahren.

Rechtliche Hinweise und Haftungsausschluss

Weiterführende Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz

Prüfung der Patentfähigkeit nach § 1 PatG

Bevor eine Anmeldung eingereicht wird, prüfen wir die Neuheit, erfinderische Tätigkeit und gewerbliche Anwendbarkeit. Eine umfassende Recherche zum Stand der Technik ist Grundlage jeder erfolgreichen Patentstrategie.

Formelle Anforderungen an die Patentschrift

Die Patentschrift muss alle Merkmale der Erfindung klar und vollständig offenbaren. Wir unterstützen bei der Erstellung von Patentansprüchen, Beschreibung und Zeichnungen gemäß den Richtlinien des DPMA.

Patentanmeldung für mechanische Erfindungen nach PatG

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einreichung von mechanischen Patenten beim DPMA.

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Schutz von Industriedesigns: Geschmacksmuster vs. Patent

Wann ein eingetragenes Design ausreicht und wann ein Patent notwendig ist.

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Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt

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