Rückruf für Patentberatung

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zur Klärung Ihres Schutzrechtsanliegens.

Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz

Unsere Kanzlei in München berät und vertritt Unternehmen bei der Anmeldung und Verteidigung von Patenten, Gebrauchsmustern und eingetragenen Designs. Die nachfolgenden Kontaktdaten und Sprechzeiten gelten für alle Verfahren nach dem Patentgesetz (PatG) und dem Designgesetz.

Kanzleiadresse (München – Maxvorstadt) Schumacherstraße 84c
Sprechzeiten für Patent- und Designberatung Mo–Do 09:00–17:30 · Fr 09:00–15:00
Telefon (Zentrale Patentabteilung) +49 721 263 0615
E‑Mail (Einreichung und Fristen) info@desertvip.com

Technische Unterstützung und Erreichbarkeit

Unsere Kanzlei bietet definierte Kommunikationswege und verbindliche Antwortzeiten für Ihre Patent- und Designanfragen nach dem Patentgesetz.

Fachliche Erstberatung

Vereinbaren Sie ein telefonisches Erstgespräch mit einem unserer Patentanwälte. Wir klären die Schutzfähigkeit Ihrer technischen Erfindung oder Ihres Industriedesigns und erläutern das formelle Prüfverfahren nach § 34 PatG. Rückruf innerhalb von 24 Stunden.

Kontakt aufnehmen

Einreichungs-Support

Bei Fragen zur elektronischen oder schriftlichen Einreichung Ihrer Patentanmeldung beim DPMA unterstützt unser Formalsachbearbeiter-Team. Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und korrekte Zeichnungsformate. Antwort innerhalb von 4 Stunden an Werktagen.

Leistungen einsehen

FAQ – Häufige Verfahrensfragen

In unserer FAQ-Datenbank finden Sie Antworten zu Fristen, Einspruchsgründen nach § 59 PatG und zur Abgrenzung von Geschmacksmuster und Patent. Die Einträge werden monatlich an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.

Zum FAQ-Bereich

Häufige Fragen zum Patentrecht

Kurze, präzise Antworten zu den wichtigsten Verfahrensfragen rund um die Anmeldung und den Schutz technischer Erfindungen nach dem Patentgesetz.

Welche Unterlagen sind für eine Patentanmeldung beim DPMA erforderlich?

Die Anmeldung muss eine Beschreibung der Erfindung, einen oder mehrere Patentansprüche, Zeichnungen (falls erforderlich) und eine Zusammenfassung enthalten. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Wir prüfen die Vollständigkeit vor der Einreichung und reichen die Anmeldung elektronisch über das DPMAdirektPro-Portal ein.

Wie lange dauert das Prüfungsverfahren im Durchschnitt?

Die formelle Prüfung durch das DPMA dauert in der Regel 12 bis 18 Monate. Bei komplexen technischen Sachverhalten oder wenn ein Einspruch eingelegt wird, kann sich das Verfahren auf 24 bis 36 Monate verlängern. Wir informieren Sie nach jedem Prüfungsbescheid über den aktuellen Stand.

Kann ich eine Erfindung schützen lassen, die bereits auf einer Messe gezeigt wurde?

Ja, innerhalb einer Neuheitsschonfrist von sechs Monaten vor dem Anmeldetag ist dies nach § 3 Abs. 5 PatG möglich. Die Offenbarung auf der Messe muss nachweisbar sein. Wir empfehlen, die Anmeldung vor der Messe einzureichen, um Risiken zu vermeiden. Falls die Messe bereits stattgefunden hat, prüfen wir die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Neuheitsschonfrist.

Was kostet die Aufrechterhaltung eines Patents über die gesamte Laufzeit?

Die Jahresgebühren steigen mit jedem Jahr. Für die ersten drei Jahre fallen etwa 70 € pro Jahr an, ab dem zehnten Jahr über 200 € und ab dem achtzehnten Jahr über 1.000 €. Wir berechnen die Gebührenstaffel individuell für Ihr Patent und erinnern Sie rechtzeitig an die Zahlungstermine, um den Verfall des Schutzrechts zu vermeiden.

Wie unterscheidet sich ein Gebrauchsmuster von einem Patent?

Das Gebrauchsmuster ist ein sogenanntes „kleines Patent“ mit kürzerer Laufzeit (maximal 10 Jahre) und geringeren formalen Anforderungen. Es wird ohne Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit eingetragen. Ein Gebrauchsmuster eignet sich für Erfindungen mit kurzer Produktlebensdauer oder als schneller Schutz, während ein Patent eine umfassende Prüfung und eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bietet.

Kann ich ein europäisches Patent direkt beim DPMA anmelden?

Ja, über das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) können Sie eine europäische Patentanmeldung einreichen, die in mehreren Vertragsstaaten wirksam ist. Wir reichen die Anmeldung beim DPMA als Anmeldeamt ein und begleiten das Verfahren bis zur Erteilung. Die Gebühren sind höher als bei einer nationalen Anmeldung, aber der Schutzumfang ist deutlich größer.

Cookie-Einstellungen Wir verwenden Cookies, damit die Website zuverlaessig funktioniert, grundlegende Auswahl merkt und nuetzliche Seiten erkannt werden. Sie koennen akzeptieren, ablehnen oder die Einstellungen pruefen.