1. Erfindungsmeldung & Recherche
Einreichung der internen Offenbarung mit technischer Zeichnung und Funktionsbeschreibung. Anschließend Prüfung des Stands der Technik über DPMApat und Espacenet.
2. Anmeldung & Formale Prüfung
Erstellung der Patentschrift mit Patentansprüchen, Beschreibung und Zeichnungen. Einreichung beim DPMA mit Anmeldeunterlagen und Gebührennachweis gemäß § 35 PatG.
3. Rechercheantrag & Vorprüfung
Stellung des Rechercheantrags nach § 43 PatG. Das Amt erstellt einen Recherchebericht zum Stand der Technik und prüft die Neuheit und erfinderische Tätigkeit.
4. Offenlegung & Einspruchsfrist
18 Monate nach Anmeldung erfolgt die Offenlegung der Patentschrift. Dritte können innerhalb von drei Monaten Einspruch nach § 59 PatG einlegen.
5. Prüfungsantrag & Erteilung
Stellung des Prüfungsantrags nach § 44 PatG. Nach erfolgreicher materieller Prüfung erteilt das DPMA das Patent und veröffentlicht die Patentschrift.
6. Aufrechterhaltung & Jahresgebühren
Zahlung der Jahresgebühren gemäß § 17 PatG ab dem dritten Jahr. Überwachung der Schutzfrist von maximal 20 Jahren ab Anmeldetag.