Mandantenstimmen zur Patentarbeit

Rückmeldungen aus der Münchner Industrie und Forschung

Präzise Anmeldestrategie

Dr. Ing. Markus Weber, Maschinenbau GmbH

PatG § 34

„Die formelle Prüfung unserer mechanischen Patentanmeldung verlief reibungslos. Die klare Gliederung der Patentansprüche nach § 34 PatG hat den Prüfungsprozess beim DPMA erheblich beschleunigt. Sehr professionell.“

Designschutz klar abgegrenzt

Bianca Lorenz, Industrial Design AG

Geschmacksmuster

„Wir waren uns unsicher, ob ein Geschmacksmuster oder ein Patent für unsere Gehäuseform nötig ist. Die Abgrenzung nach dem Designgesetz wurde verständlich dargestellt. Der kombinierte Schutz läuft jetzt parallel.“

Einspruch erfolgreich geführt

RA Thomas Seidel, Patentanwalt

§ 59 PatG

„Das Einspruchsverfahren gegen ein erteiltes Patent wurde taktisch sauber aufgesetzt. Die Fristen und Formvorschriften nach § 59 PatG wurden exakt eingehalten. Das Patent wurde daraufhin beschränkt – ein voller Erfolg für unseren Mandanten.“

Recherche zum Stand der Technik

Dr. rer. nat. Elena Vogt, Chemie AG

Vorprüfung

„Die vorherige Recherche zum Stand der Technik war gründlich und hat uns vor einer unnötigen Anmeldung bewahrt. Die Dokumentation der relevanten Druckschriften war mustergültig. Zeit und Kosten gespart.“

Fristen und Formvorschriften

Dipl.-Ing. Frank Richter, Elektronik GmbH

PatG § 35

„Die Einhaltung der Fristen nach § 35 PatG wurde von der Kanzlei aktiv überwacht. Keine versäumten Termine, alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht. Das schafft Vertrauen in langfristige Schutzstrategien.“

Industriedesign international

Sarah Meier, Global IP Manager

DesignVO

„Die internationale Anmeldung unseres Industriedesigns wurde koordiniert und die Unterschiede zum deutschen Geschmacksmusterrecht klar erläutert. Die Zusammenarbeit mit dem EUIPO lief reibungslos.“

Verfahrensablauf Patentanmeldung

Strukturierte Schritte von der Erfindungsmeldung bis zur Erteilung nach § 34 PatG

1. Erfindungsmeldung & Recherche

Einreichung der internen Offenbarung mit technischer Zeichnung und Funktionsbeschreibung. Anschließend Prüfung des Stands der Technik über DPMApat und Espacenet.

2. Anmeldung & Formale Prüfung

Erstellung der Patentschrift mit Patentansprüchen, Beschreibung und Zeichnungen. Einreichung beim DPMA mit Anmeldeunterlagen und Gebührennachweis gemäß § 35 PatG.

3. Rechercheantrag & Vorprüfung

Stellung des Rechercheantrags nach § 43 PatG. Das Amt erstellt einen Recherchebericht zum Stand der Technik und prüft die Neuheit und erfinderische Tätigkeit.

4. Offenlegung & Einspruchsfrist

18 Monate nach Anmeldung erfolgt die Offenlegung der Patentschrift. Dritte können innerhalb von drei Monaten Einspruch nach § 59 PatG einlegen.

5. Prüfungsantrag & Erteilung

Stellung des Prüfungsantrags nach § 44 PatG. Nach erfolgreicher materieller Prüfung erteilt das DPMA das Patent und veröffentlicht die Patentschrift.

6. Aufrechterhaltung & Jahresgebühren

Zahlung der Jahresgebühren gemäß § 17 PatG ab dem dritten Jahr. Überwachung der Schutzfrist von maximal 20 Jahren ab Anmeldetag.

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