Ihr Antrag auf Erteilung eines Patents oder Eintragung eines Geschmacksmusters wurde fristgerecht beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. Das formale Prüfverfahren nach § 34 PatG wird innerhalb von drei Werktagen eingeleitet.
Sie erhalten in Kürze eine Aktennummer sowie die Eingangsbestätigung des DPMA. Parallel prüfen unsere Patentanwälte die Vollständigkeit der Unterlagen. Bei Rückfragen zur Offensichtlichkeitsprüfung oder zu den Zeichnungsvorschriften setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Für technische Rückfragen zur Patentschrift oder zu den Ansprüchen wenden Sie sich bitte an info@desertvip.com oder telefonisch an +49721263 0615. Unser Team in der Schumacherstraße 84c, München, ist montags bis freitags von 9:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.